Der Fahrradkauf
Text von Rechtsanwalt Heiko Platz  Informationen zum Autor

Radweg

Der Fahrradkauf: Kauf eines neuen Rades

Wo ist der Unterschied zwischen (Hersteller-) Garantie und Sachmängelhaftung?

Wenn sich ein Mangel am gekauften Rad herausstellt und man damit dann wieder beim Händler erscheint, wird man nicht selten auf die Herstellergarantie verwiesen.
Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Hauptansprechpartner aber für den Käufer der Händler ist und dieser per Gesetz für Sachmängel einzustehen hat.
Daneben gewähren namhafte Fahrradhersteller oft eine Garantie, was aber eine freiwillige vertragliche Leistung darstellt.

Der Händler muss dem Käufer zwei Jahre lang dafür einstehen, dass das verkaufte Rad mangelfrei ist.
Bei einem Mangel stehen dem Käufer sogenannte Nacherfüllungsansprüche zu, d.h. er kann eine fehlerfreie Ware verlangen oder dass das mangelhafte Fahrrad repariert wird.
Hierbei anfallende Transport-, Arbeits- und Materialkosten muss der Verkäufer tragen.
Nur wenn die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre, kann er diese ablehnen.
D.h. also reparieren statt eine neue Ware liefern oder umgekehrt eine neue Ware liefern statt reparieren.

Wenn zwei Nacherfüllungsversuche des Händlers fehlschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, was bedeutet, dass er sein Geld zurückerhält oder er kann den Kaufpreis angemessen mindern.

Fazit:
Man braucht sich als Käufer nicht auf eine Herstellergarantie verweisen lassen, sondern hat eben die Wahl, ob man das Eine oder das Andere in Anspruch nimmt.
Da man aber vor Ort mit dem Händler zu tun hat, sollte man sich an diesen halten.

gemeinsamer Geh- und Radweg

Der Fahrradkauf: Kauf eines gebrauchten Rades

Bei Kauf eines gebrauchten Rades ist wichtig zu wissen, dass soweit dies bei einem Händler geschieht, dass dieser auch hier für Mängel haftet.
Er hat lediglich die Möglichkeit, die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr zu verkürzen.

Aber auch ein privater Verkäufer eines Rades steht grundsätzlich für Mängel ein, hat jedoch die Möglichkeit, jegliche Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auszuschließen.
Dies geschieht natürlich regelmäßig.

getrennter Geh- und Radweg

Der Fahrradkauf: Kauf im Internet

Der Kauf von Waren im Internet wird immer beliebter.
Mittlerweile gibt es auch große Portale für Fahrräder und jegliches Zubehör.
Ich selbst habe bereits ein Mountainbike im Internet gekauft und damals sehr gute Erfahrung gemacht.

Das Rad war genau wie beschrieben, kam sehr gut verpackt bei mir an und die Kaufabwicklung war insgesamt ohne Probleme.

Da man jedoch den Internethändler in der Regel nicht kennt, birgt der Kauf gerade eines hochwertigen Gutes wie eben eines Rades auch gewisse Risiken.
Kommt das Rad wirklich wie beschrieben bei mir an?
Bei aufgetretenen Mängeln ist naturgemäß die Nacherfüllung mit größerem Aufwand für den Käufer verbunden, da er das Rad ja zurückschicken muss.
Jedoch ist auch hier zu beachten, dass sämtliche Kosten, die bei der Mängelbeseitigung entstehen, also auch Transport und Verpackungskosten vom Internethändler zu tragen sind.

Da bei Käufen über das Internet das sogenannte Fernabsatzrecht zum Tragen kommt, (früher im sogenannten Fernabsatzgesetz geregelt, mittlerweile in den §§ 312 ff. BGB) steht dem Käufer, soweit er Verbraucher ist (also die bestellte Ware nicht in seiner Eigenschaft als Unternehmer gekauft hat) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht des Kaufvertrages zu.
Diesen Widerruf muss er in Textform oder durch Rücksendung der Ware ausüben.

Soweit der Internetverkäufer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat, kann die Frist sogar bis zu 6 Monate dauern, wobei die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Käufer.

BikeTrekking.de empfiehlt folgende Literatur bei Amazon.de

  • Recht für Radfahrer: Ein Rechtsberater
  • Recht für Radfahrer: Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen

Kontext-Links

War diese Seite für Sie von Nutzen?

weitere Rubriken und Informationen von BikeTrekking.de

Über das Recht und Gesetz in Bezug auf das Fahrrad klären wir in dieser Rubrik auf. Darunter befinden sich interessante Artikel zum Fahrradkauf (Neukauf, Gebrauchtkauf, Kauf im Internet), zum Fahrrad im Straßenverkehr, zur Unfallregulierung im Schadensfall sowie zum Reiserecht bei Fahrradreisen. Unsere beiden Autoren Rechtsanwalt Heiko Platz und Jürgen Gensicke betreuen diese Rubrik und halten sie aktuell. In den weiteren Rubrik zum Thema Fahrradreisen finden Sie individuelle buchbare Fahrradreisen und Gruppenradreisen. Natürlich finden Sie dort auch Rennradreisen und Fahrradreisen mit Pedelecs/E-Bikes. Sind Reiseberichte zu Fahrradtouren (eintägig bis mehrwöchig) für Sie ein Thema, so sollten Sie diese Rubrik wählen. Es gibt dort eine große Auswahl an Flußradtouren und thematischen Länderlisten. Eine Knowledgebase über Fahrradtechnik, zur Radtourenplanung, zu Packlisten und vieles mehr ist in der Rubrik Wissen zu finden. Für die Reiseplanung Ihrer Fahrradreise gibt es genauso eine große Auswahl, wie für die Ausrüstung (Fahrrad, Zelt, Camping). Informationen zu Reiseländer runden den Informationsumfang ab.

Das Urheberrecht dieser Seite liegt bei www.BikeTrekking.de / 2000-2024
Alle genannten Marken- und Warenzeichen werden anerkannt!

Fahrrad und Recht / BikeTrekking.de Version 1.3.20 vom 31.12.23